In den letzten Wochen kam immer wieder ein Thema im Netz auf, was uns alle irgendwie betrifft. Denn ein normaler Verbraucher bekam aufgrund von mobiler Datennutzung und aufgrund des verbrauchten Volumens eine richtig dicke Handy-Rechnung, diese betrug ca. 1600 Euro! Natürlich wollte der betroffenen Mobilfunk-Provider die Rechnung durchsetzen inklusive einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages sowie Schadensersatz!
Doch es kam anders, das Landgericht Arnsberg entschied für den Verbraucher und die Begründung ist einfach. Zwar ist das Abrechnen von verbrauchten Volumen zulässig, doch bot diese und letztendlich der Einzelverbindungsnachweis nicht genügend Transparenz für den Kunden. Das kann unter anderem ich bestätigen, auf meiner Rechnung kann ich lediglich sehen zu welchem Tag und welcher Zeit, wie viel Datenvolumen verbraucht wurde, nicht aber aufgrund welcher Vorgänge hier die Datenverbindung genutzt wurde.
Der Provider konnte demzufolge nicht nachweisen, wie im gesamten eine derartige Rechnung zu Stande kommt. Insgesamt wurden dem Provider 3,83 Euro zugesprochen, diese konnte er auch immerhin zufriedenstellend dem Gericht nachweisen.
via tutsi

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